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   VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95   

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VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95 (https://dejure.org/1996,5476)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.1996 - 2 S 2757/95 (https://dejure.org/1996,5476)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 2 S 2757/95 (https://dejure.org/1996,5476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erhebung von Gebühren für die Unterbringung in einer gemeindeeigenen Obdachlosenunterkunft; bei fehlender Gebührensatzung für die öffentliche Einrichtung kann nicht auf BGB § 812 oder den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zurückgegriffen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindeeigene Obdachlosenunterkunft als öffentliche Einrichtung in Bezug auf die Erhebung von Gebühren als Benutzungsentgelt; Vorliegen eines Satzungsvorbehalts einer Gemeinde bei der Forderung von Nutzungsgebühren von einem eingewiesenen Obdachlosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 123
  • VBlBW 1996, 220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1992 - 1 S 1909/92

    Wohnungsüberlassung an Asylbewerber aufgrund öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95
    Hierüber besteht unter den Beteiligten auch kein Streit (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 21.8.1992 - 1 S 1909/92 -, NVwZ 1993, 203, wonach in derartigen Fällen in der Regel eine öffentlich-rechtliche Gebrauchsüberlassung der Wohnräume vorliegt).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 1 S 1027/93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95
    Rechtsprechung und Literatur gehen übereinstimmend davon aus, daß Gebäude, Räume und Unterkünfte, die eine Gemeinde zur Unterbringung von Obdachlosen bereitstellt, eine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne sind (vgl. Seeger/Gössl, aaO, § 9 Anm. 19; Gössl, Die Unterbringung von Obdachlosen als Aufgabe der Gemeinde, BWGZ 1984, 326 ff.; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 7.2.1994 - 1 S 1027/93 -, NVwZ-RR 1994, 325; Bay.VGH, Urteil vom 25.11.1992, KStZ 1993, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG ist - in Übereinstimmung mit der Begriffsdefinition in § 10 Abs. 2 Satz 1 GemO - gegeben, wenn die Gemeinde personelle und/oder sachliche Mittel im öffentlichen Interesse zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls durch Widmung zur unmittelbaren Benutzung durch die Einwohner zur Verfügung stellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 S 565/21 - juris Rn. 25; Urteil vom 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - juris Rn. 27; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 534; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 13 Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 KAG ist - in Übereinstimmung mit der Begriffsdefinition in § 10 Abs. 2 Satz 1 GemO - gegeben, wenn die Gemeinde personelle und/oder sachliche Mittel im öffentlichen Interesse zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls durch Widmung zur unmittelbaren Benutzung durch die Einwohner zur Verfügung stellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 S 565/21 - juris Rn. 25; Urteil vom 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - juris Rn. 27; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 534; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 13 Erl.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03

    Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs;

    Der gesetzlich vorgeschriebene Satzungsvorbehalt kann aber nicht durch den Rückgriff auf die Bereicherungsvorschriften der §§ 812 ff. BGB (analog) unterlaufen werden (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.1996, NVwZ-RR 1997, 123; Riedl, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB analog als neuer Auffangtatbestand im Gebührenrecht?, BayVBl. 1993, 522; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, 1999, Rdnr. 89; Kanther, a.a.O., NVwZ 2002, 828; in der Tendenz auch bereits OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.9.1991, a.a.O.).

    Denn auch diese Anspruchsgrundlagen würden die gesetzlichen Grundlagen des Kommunalabgabenrechts als abschließende Spezialregelungen unterlaufen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.1996, a.a.O.; Riedl, BayVBl. 1993, 522, 524; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, a.a.O., Rdnr. 89).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21

    Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des

    Eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn die Gemeinde personelle und/oder sachliche Mittel im öffentlichen Interesse zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls durch Widmung zur unmittelbaren Benutzung durch die Einwohner zur Verfügung stellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - juris Rn. 27; Urteil vom 16.03.1989 - 2 S 3358/88 - ESVGH 39, 190; Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 534; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 13 Erl.

    Die Widmung als öffentliche Einrichtung bedarf grundsätzlich keiner Form, sondern kann auch konkludent erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Die öffentliche Einrichtung ist nach dem allgemeinen Verständnis in Rechtsprechung und Literatur eine Zusammenfassung von Personen oder Sachen, die von der Gemeinde im Rahmen ihres in § 1 Abs. 2 und § 2 GemO umschriebenen Wirkungskreises geschaffen wird und die durch einen gemeindlichen Widmungsakt der unmittelbaren und gleichen Benutzung durch Gemeindeangehörige und ortsansässige Vereinigungen zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, Urt. v. 01.03.1982 - 1 S 1179/81 - ESVGH 32, 117 = VBlBW 1983, 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - VBlBW 1996, 220; Fleckenstein, in: Dietlein/Pausch, BeckOK Kommunalrecht Bad.-Württ., 22. Ed. Stand: 01.08.2023, § 10 GemO Rn. 6; Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl., Kap. 13 Rn. 3; Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl., § 16 Rn. 5; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Bad.-Württ., 12. Aufl., § 21 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

    Darunter ist eine organisatorische Zusammenfassung sächlicher und personeller Mittel zu verstehen, welche die kommunale Körperschaft im Rahmen ihrer Aufgaben geschaffen hat und Berechtigten zur unmittelbaren Benutzung zur Verfügung stellt (VGH BW, Urt. v. 9.1.1996 - 2 S 2757/95 - NVwZ-RR 1997, 123).
  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785

    Heranziehung zu verbrauchsabhängigen Gebühren für die Inanspruchnahme einer

    Dürfte die Beklagte, nachdem sich die Satzungsbestimmung zur Erhebung von Verbrauchsgebühren als nichtig erwiesen hat (s.o., 1.), wegen ihrer Aufwendungen für die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnung Kostenersatz unter Berufung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder analog den zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften fordern, so läge hierin eine unzulässige Umgehung des in Art. 2 KAG zwingend vorgeschriebenen Satzungsvorbehalts (vgl. NdsOVG vom 25.3.2004 NVwZ-RR 2004, 777/779 m.w.N.; VGH BW vom 9.1.1996 NVwZ-RR 1997, 123/124; Kanther, NVwZ 2002, 828/830).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2017 - 1 S 1975/17

    Gebühren für eine Obdachlosenunterkunft; Minderung wegen Mängeln

    Für den Anspruch der Gemeinde auf Entrichtung der Gebühr sind daher die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes maßgebend (so bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - VBlBW 1996, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Eine öffentliche Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn die Gemeinde personelle und/oder sachliche Mittel im öffentlichen Interesse zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls durch Widmung zur unmittelbaren Benutzung durch die Einwohner zur Verfügung stellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 2 S 2757/95 -, juris Rn. 27; BeckOK KommunalR BW/Fleckenstein, 16. Ed. 1.1.2022, GemO § 10 Rn. 6; Engel/Heilshorn, KommunalR BW, 11. Aufl. 2018, § 21 Rn. 2; Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, 4. Aufl. 2021, § 10 Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20

    Anspruch einer Partei auf Überlassung einer gemeindlichen Einrichtung

    Die Widmung als öffentliche Einrichtung bedarf grundsätzlich keiner Form (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Januar 1996, Az.: 2 S 2757/95, Rn. 27, juris; Pautsch in Ade/Pautsch, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 2018, § 10, Rn. 4).
  • VG Koblenz, 20.06.2003 - 2 K 526/03
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2020 - 1 S 2151/19

    Rechtmäßige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft mit entsprechender

  • VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität;

  • VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20

    AfD-Bundestagsfraktion darf in Musikhalle keinen Bürgerdialog abhalten

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

  • VG Berlin, 28.02.2012 - 21 K 571.10

    Fehlerhafte Abrechnung von Notfalleinsätzen der Berliner Feuerwehr bei der

  • VG Weimar, 09.09.2008 - 3 K 872/06

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Säumniszuschläge für ausbleibende Zahlungen auf

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

  • VG Berlin, 28.02.2012 - 21 K 572.10

    Rückzahlung von Rettungsdienstgebühren für Einsätze der Berliner Feuerwehr zur

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